Honorare

Grundlagen der Anwaltsvergütung

Bei der Durchsetzung Ihres Rechts behalten wir stets das Kosten- und Prozessrisiko unserer Mandanten im Blick.

 

Daher informieren wir Sie gerne über die zu erwartenden Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten.

 

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus einer

 

 

In einer Vergütungsvereinbarung können wir uns über ein Stundenhonorar oder einen Pauschalbetrag für unsere Tätigkeit verständigen.

 

Wird eine Vergütungsvereinbarung nicht getroffen, richtet sich die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

 

Für eine Erstberatung fallen gemäß § 34 Abs. 1 S. 3 HS. 3 RVG 190,00 € zuzüglich Umsatzsteuer und gegebenenfalls die gesetzliche Postpauschale an.

 

Sofern der Auftrag über die Erstberatung hinausgeht, ist die Höhe des Honorars von dem Gegenstandswert der jeweiligen Angelegenheit abhängig.

 

Gegebenenfalls können Sie einen Erstattungsanspruch hinsichtlich der entstandenen Rechtsanwaltsgebühren gegenüber der Gegenseite haben, den wir für Sie geltend machen.

 

In Arbeitsrechtssachen 1. Instanz besteht die Besonderheit, dass auch im Falle Ihres Obsiegens kein Anspruch gegen die gegnerische Partei auf Erstattung der Ihnen entstandenen Rechtsanwaltsgebühren besteht, § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG.

 

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wäre von dem Mandanten/Versicherungsnehmer eine Deckungszusage bei seiner Rechtsschutzversicherung einzuholen.

 

Für das gerichtliche Verfahren kann darüber hinaus Prozesskostenhilfe gewährt werden, wenn nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Mandanten eine Bedürftigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften vorliegt und die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg bietet. Die eigenen Rechtsverfolgungskosten werden sodann von der Staatskasse übernommen, gegebenenfalls gegen monatliche Ratenrückzahlung an die Landesjustizkasse nach Leistungsfähigkeit des Mandanten.

 

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer.

 

Sie haben noch Fragen oder möchten gerne einen Termin vereinbaren?

 

Rufen Sie uns an unter 02630 94460 oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.